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   BVerwG, 23.04.1959 - III C 318.57   

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BVerwG, 23.04.1959 - III C 318.57 (https://dejure.org/1959,459)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1959 - III C 318.57 (https://dejure.org/1959,459)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1959 - III C 318.57 (https://dejure.org/1959,459)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.02.1957 - IV C 122.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1959 - III C 318.57
    Dem Bezirksverwaltungsgericht ist einzuräumen, daß der Begriff des ständigen Aufenthalts nicht nur objektive, sondern auch subjektive Elemente enthält (vgl.Urteil vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 7]), wenn auch (vgl.Urteil vom 29. August 1958 - BVerwG IV C 67.58 -) das Tatsächliche im Vordergrund stehen mag.
  • BVerwG, 29.08.1958 - IV C 67.58
    Auszug aus BVerwG, 23.04.1959 - III C 318.57
    Dem Bezirksverwaltungsgericht ist einzuräumen, daß der Begriff des ständigen Aufenthalts nicht nur objektive, sondern auch subjektive Elemente enthält (vgl.Urteil vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 7]), wenn auch (vgl.Urteil vom 29. August 1958 - BVerwG IV C 67.58 -) das Tatsächliche im Vordergrund stehen mag.
  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58

    Rechtsmittel

    Demzufolge hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 23. April 1959 (BVerwG III C 318.57) die Einordnung eines nach Luxemburg zurückgekehrten deutschen Staatsangehörigen als Vertriebenen gebilligt.

    Wie der III. Senat in seinem Urteil BVerwG III C 318.57 vom 23. April 1959 zu dem dem § 2 Abs. 1 Nr. 2 WAG gleichartigen § 230 LAG ausgesprochen hat, steht es der Begründung und Aufrechterhaltung eines ständigen Aufenthalts nicht grundsätzlich entgegen, wenn ein Antragsteller während, dieses Aufenthalts zielstrebig versucht, an seinen früheren Wohnort im Ausland zurückzukehren.

  • BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des ständigen

    Im angefochtenen Urteil hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG IV C 245.59, BVerwG IV C 170.59 und BVerwG III C 318.57) die Auffassung vertreten, daß zum "ständigen Aufenthalt" in Unterscheidung von einem Aufenthalt an sich nicht nur eine gewisse tatsächliche Dauer des Aufenthalts gehöre, sondern auch eine entsprechende Absicht, für diese Dauer dort zu bleiben.
  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 105.64

    Schadensfeststellung und Gewährung von Hausratentschädigung - Vertreibung aus

    Es kann hier dahinstehen, ob die Rückkehr eines Vertriebenen in seine ausländische Heimat nicht schon ein Auswandern in das Ausland bedeuten kann (zu vergl. BVerwG III C 318.57 vom 23. April 1959, ferner BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]), zumal wenn sich inzwischen die Verhältnisse dort grundlegend gewandelt haben, so daß bereits die Reise der Klägerin nach dem im sog. polnischen Korridor gelegenen Kielau ein Auswandern ins Ausland darstellte.
  • BVerwG, 08.02.1962 - III C 1.61
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zutreffend angenommen, daß ein "ständiger Aufenthalt" nur dann vorliegt, wenn ein auf die Ständigkeit des tatsächlichen Verweilens gerichteter Wille vorhanden ist(Urteil vom 23. April 1959 - BVerwG III C 318.57 -).
  • BVerwG, 15.02.1961 - IV B 163.59

    Rechtsmittel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die jedenfalls in den Urteilen vom 23. April 1959 - BVerwG III C 318.57 - RLA 59, 237, ZLA 59, 327 und IFLA 59, 238 und vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 47.58 -, BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58] grundsätzlich bejahte Frage, daß die Rückkehr in das Vertreibungsgebiet die Vertriebeneneigenschaft nicht beseitigt, noch weiter klärungsbedürftig ist.
  • BVerwG, 09.09.1968 - III B 44.68

    Ständiger Aufenthalt in der Bundesrepublik bei vorübergehender Anwesenheit in

    In dem angegriffenen Urteil hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. - nicht 29. - April 1959 - BVerwG III C 318.57 - Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 17) die Ansicht vertreten, daß der Begriff des ständigen Aufenthalts in § 230 Abs. 1 Satz 2 LAG zum Unterschied eines Aufenthalts an sich nicht nur objektive, sondern auch subjektive Elemente umfasse.
  • BVerwG, 31.05.1960 - II ER 200.60

    Rechtsmittel

    Der Entschluß, an einen früheren Wohnsitz zurückzukehren, steht der Begründung und Aufrechterhaltung eines anderweitigen Mittelpunkts der allgemeinen Lebensverhältnisse nicht grundsätzlich entgegen; denn dieser Entschluß läßt dann, wenn er - wie hier nach den festgestellten Umständen - von vornherein mit einem Unsicherheitsmoment belastet ist, neben dem Rückkehrwillen noch Raum für den Willen, anderweitig für nicht von vornherein begrenzte Zeit einen Wohnsitz zu nehmen (ähnlich Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1959 - BVerwG III C 318.57 - [RLA 59, 237]).
  • BVerwG, 25.03.1963 - III B 69.62

    Gewährung von Kriegsschadenrente (Entschädigungsrente) bei selbst und freiwillig

    Daß durch mehrere vorübergehende Aufenthalte an verschiedenen Orten desselben Landes kein ständiger (Gesamt-)Aufenthalt in dem Gebiet dieses Landes begründet werden kann, ergibt sich aus dem durch die Rechtsprechung bereits geklärten Begriff des ständigen Aufenthalts, der an die tatsächliche, nicht nur vorübergehende Anwesenheit einer Person an einem Orte anknüpft (vgl.Urteil vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 - [RLA 1957 S. 303 = ZLA 1957 S. 296] sowieUrteil vom 23. April 1959 - BVerwG III C 318.57 - [Buchholz, a.a.O. 427.3 zu § 230 LAG Nr. 17]).
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   BVerwG, 16.09.1958 - III C 318.57   

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BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1958 - III C 318.57 (https://dejure.org/1958,3541)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1958 - III C 318.57 (https://dejure.org/1958,3541)
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